Wohngebäudeversicherung

Minimieren Sie das Risiko für Ihre Familie

Wer in Besitz eines Eigenheims ist, der muss sich auch Gedanken über die wichtigsten Versicherungen machen. Hierbei ist die Wohngebäudeversicherung unumgänglich. Bei der Wohngebäudeversicherung ist die Immobilie selbst durch unterschiedliche Schäden versichert, jedoch nicht der Inhalt. So müssen beispielsweise das Mobiliar, Elektrogeräte oder Wertgegenstände, die sich im Haus befinden, durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Welche Leistungen aber bringt die Gebäudeversicherung?

Sturm und Hagelschaden sind versichert: Da es sich bei einem Sturmschaden meist um Teilschäden an der Immobilie handelt, werden die Reparaturkosten für die entstandenen Schäden übernommen.

Leitungswasser und Rohrbruch können teuer werden: Zu den Wasserschäden zählen auch Schäden, die durch Wasseraustritt von Aquarien, Wasserbetten oder Fußbodenheizungen verursacht werden. Auch hier werden die Reparaturkosten übernommen.

Brand und Blitzschlag sind eine häufige Ursache für große Schäden: Die wohl größte Gefahr für eine Immobilie ist die vollständige Zerstörung durch ein Feuer. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungsgesellschaft den ortsüblichen Neubauwert einer Immobilie zahlt, sodass ein Wiederaufbau ermöglicht wird. Zudem werden von der Versicherung auch Aufräumkosten, Kosten für einen Sachverständigen oder Abbruchkosten übernommen.

Auch Explosionen oder Implosionen können zu Schäden führen: Da dies meist innerhalb des Hauses selbst geschieht, kann der Schaden sehr groß sein. Eine Absicherung ist unumgänglich.

Neben diesen klassischen Schäden können bei der Versicherung für die Immobilie auch noch weitere Elementarschäden, Überspannungsschäden durch Blitze oder das Gebäudeglas versichert werden. Hierbei wird jedoch meist ein Aufschlag verlangt. Kostenlos mitversichert sind hingegen Nebengebäude, die genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Garagen oder ein Gartenhaus. Auch Einbruchkosten, die durch Dritte verursacht werden oder ein privater Mietausfall sind abgesichert.

Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollten auf jeden Fall die Preise und Leistungen verglichen werden. Ein Versicherungswechsel ist jederzeit möglich, die Kündigung muss jedoch mindestens drei Monate vor Versicherungsablauf bei der Versicherungsagentur eingegangen sein. Damit ein reibungsloser Ablauf funktioniert, ist es sinnvoll, alle Daten zur Kündigung über die neue Versicherungsagentur abzuwickeln.